Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Detektive (ADD) richtete im August 1952 ein Gesuch zur „Ergreifung von Maßnahmen zur Sauberhaltung des Detektivberufs“ an den damaligen Bundesminister für Wirtschaft und forderte im Oktober 1952 die Einführung einer besonderen Erlaubnispflicht - diese Bemühungen verliefen ergebnislos.
Der Bund Deutscher Detektive (BDD) e.V. beschloss auf seiner Jahreshauptversammlung am 19. Juli 1953 einen Antrag an die damalige Bundesregierung, der ebenfalls auf die Einrichtung der besonderen Erlaubnispflicht für das Detektivgewerbe sowie auf eine Anerkennung des Detektivberufs als Lehrberuf abzielte. Beide Vorhaben wurden vom Bundesminister für Wirtschaft mit einer ausführlichen Begründung abgelehnt.
Die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) wurde am 08. November 1986 als Organ der Stiftung Gesellschaft & Recht e.V. gegründet. In den Folgejahren wurde in Zusammenarbeit mit den zur damaligen Zeit führenden Berufsverbänden Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) e.V., Bund Internationaler Detektive (BID) e.V. und Deutscher Detektiv-Verband (DDV) e.V. ein Berufsbildungsplan erarbeitet, der im März 1988 verabschiedet wurde.
Nach dem die ZAD am 25. August 1987 den Berufsbildungsplan für Detektive an die BfA übermittelte, der dort in die zentrale Dokumentationsstelle übernommen wurde, hat die BfA den Beruf "Detektiv(in)" in einer sehr ausführlichen Arbeit beschrieben und als "Grundwerk ausbildungs- und berufskundlicher Informationen (GabI) Nr. 791a für die Berater in den Arbeitsämtern zur Verfügung gestellt.
1989 legten die ersten Kaufhausdetektive eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der ZAD ab und erhielten das "Testat Kaufhausdetektiv". Am 28. September 1990 wurde die erste Prüfung für Privat- und Wirtschaftsdetektive nach zweijähriger Ausbildung im kombinierten Fern- und Direktstudium mit dem Abschluss "Geprüfter Detektiv" durchgeführt.